Im Zuge aktueller EU-Normen sind auch Beschichtungen bezügliche der Konformität für den Einsatzfall zu bewerten. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Normen und Hilfestellungen.
Mit der Richtlinie
Richtlinie 2006/122/EG über Perfluoroctansulfonate
definiert die EU die Verbotsstoffe Perfluoroctansulfonate (PFOS) und entsprechende Grenzwerte. Die Richtline ist in nationales Recht umgesetzt und tritt zum 27.06.2008 in Kraft.
PFOS sind in den aktuell von uns angebotenen Oberflächen nicht enthalten.
Mit den Richtlinien
Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge
Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Kommisionsentscheidung 2005/618/EG zur Festlegung von Konzentrationshöchstwerten für bestimmte Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
definiert die EU Verbotsstoffe, die u.a. in Oberflächen nicht mehr vorhanden sein dürfen:
– Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE, Cadmium
Im Nachtrag zu diesen Richtlinen wurde nun präzisiert:
In ihrer Entscheidung (2005/618/EG) hat die Europäische Kommission die Grenzwerte zur RoHS Richtlinie festgelegt:
Die zulässigen Grenzwerte bezogen auf das Gewicht in homogenem Material* sind:
– 0,1% für Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE
– 0,01% für Cadmium
Die Entscheidung wird ab dem 1. Juli 2006 gültig. Dies ist der Tag, an dem die RoHS Richtlinie in Kraft tritt.
*Das TCA (Technical Adaption Committee) definiert „homogenes Material“ so: „Dies sind die einzelnen Werkstoffe, die physikalisch nicht weiter getrennt werden können (z. B. Legierungen, Kunststoffmischungen, Beschichtungen).“ Beispiel: Ein Kabel besteht aus zwei homogenen Materialien: Isolation und Draht.
Hierbei wurden für beide Richlinien die gleichen Grenzwerte festgelegt. Um die Konformität zu den Richlinien bestätigen zu können, ist daher eine quantitative Analyse der Verbotsstoffe erforderlich.