Werkstoff und Oberflächenbeschaffenheit

Werkstoff und Oberflächenbeschaffenheit

Die chemische Zusammensetzung und die Oberflächenbeschaffenheit des Grundwerkstoffes sind von entscheidender Bedeutung für den Galvanisierprozeß. Sie beeinflussen die Haftung, die Struktur und die Qualität der Oberfläche.

Der Auftraggeber hat hier die Aufgabe, durch eine sorgfältige Vorbereitung des Werkstücks zu einem optimalen Oberflächenergebnis beizutragen.

Eine metallisch blanke Oberfläche ist die Grundvoraussetzung für das Oberflächenergebnis. Jede Oberfläche ist jedoch aufgrund ihrer chemischen Beschaffenheit, ihrer Herstellung, ihrer Bearbeitung oder ihrer vorausgegangenen Beanspruchung mit artfremden oder arteigenen Schichten bedeckt.

Zu den artfremden Schichten gehören unter anderem Öle, Fette, Metallseifen, Stäube, alte Korrosionsschutz-Beschichtungen, Rückstände von Fertigungshilfsmitteln usw. Zu den arteigenen Schichten gehören Korrosionsprodukte des Werkstoffs, die durch Oxidation der Werkstoffs entstehen. Im Rahmen der Vorbehandlung des Werkstücks werden die arteigenen Schichten auf der Oberfläche durch das Beizen problemlos und vollständig entfernt, sofern der Korrosionsangriff noch geringfügig ist.

Nicht so problemlos ist das bei den meisten artfremden Schichten möglich, die beim Beizen nur schwer oder überhaupt nicht gelöst werden.

Öle und Fette

Zu den artfremden Schichten gehören Öle und Fette. Der Hersteller des Werkstücks sollte sich bemühen, Öl und Fett von der Oberfläche fernzuhalten oder darauf achten, daß leicht emulgierbare Öle und Fette zur Anwendung kommen. Verbleiben Öle und Fette auf der Oberfläche, können Oberflächenfehler entstehen.

Werden bei der Herstellung des Werkstücks Öle und Fette z.B. durch Temperatureinwirkung in Ihrer Beschaffenheit verändert, so sollte der Hersteller prüfen, ob diese beim Beschichter entfernbar sind.

Der Hersteller des Werkstücks ist gefordert, seinen Herstellungsprozeß dahingehend zu untersuchen, dass keine Stoffe mit der Oberfläche in Berührung kommen, die eine anschließende galvanische Beschichtung stören bzw. unmöglich machen. Zu diesen Stoffen gehören z.B. Silikonhaltige Öle.

Der Hersteller des Werkstücks ist weiter gefordert, sämtliche Umstellungen in seinem Herstellungsprozeß, die obigen Sachverhalt betreffen, anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Erfahren Sie in der Präsentation Galvanisiergerechtes Konstruieren Wissenswertes zum Thema Konstruktion, Werkstoff & Oberffläche.