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EU-RichtlinienIm Zuge aktueller EU-Normen sind auch Beschichtungen bezügliche der Konformität für den Einsatzfall neu zu bewerten. Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Normen und Hilfestellungen. Mit den Richtlinien
definiert die EU Verbotsstoffe, die u.a. in Oberflächen nicht mehr vorhanden sein dürfen: - Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, PBB und PBDE, Cadmium Im Nachtrag zu diesen Richtlinen wurde nun präzisiert: In ihrer Entscheidung (2005/618/EG) hat die Europäische Kommission die Grenzwerte zur RoHS Richtlinie festgelegt: Hierbei wurden für beide Richlinien die gleichen Grenzwerte festgelegt. Um die Konformität zu den Richlinien bestätigen zu können, ist daher eine quantitative Analyse der Verbotsstoffe erforderlich.
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Letzte Änderung: 18.12.2007
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