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Nachweis von Cr(VI) an verzinkten BauteilenIn ihrer Entscheidung (2005/618/EG) hat die Europäische Kommission die Grenzwerte zur RoHS Richtlinie festgelegt: Hierbei wurden für beide Richlinien die gleichen Grenzwerte festgelegt. Um die Konformität zu den Richlinien bestätigen zu können, ist daher eine quantitative Analyse der Verbotsstoffe erforderlich. Der ZVO (Zentralverband Oberflächentechnik) hat für den Nachweis bei Cr(VI)-freien Schichten folgenden Weg vorgeschlagen:
Eine Zertifizierung durch die Industrie bzw. eine Normung steht noch aus. Gleichwohl sind dies die bisher einzigen Methoden, die uns bekannt sind. ![]() |
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